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Inhalt

Stiften leicht gemacht – mit der Bürgerstiftung Bonn
Klarheit stiften: Eine Definition
Vorteile einer Stiftung: Ihr Lebenswerk in guten Händen
Stiftungszwecke: Die Suche nach idealen Idealen
Stiftungskapital: Ihr Vermögen wird unsterblich


Stiften leicht gemacht – mit der Bürgerstiftung Bonn

Stiftungen haben eine große Tradition. Viele, vor mehreren hundert Jahren errichtete Stiftungen sind auch heute noch in zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützend und fördernd tätig.

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2000 und 2001 die Rahmenbedingungen für Stiftungen grundlegend neu gestaltet. Beispielsweise hat ein Stifter nun einen rechtlichen Anspruch auf Anerkennung seiner Stiftung durch die staatliche Aufsicht, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Erweiterte steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen haben die Arbeit von Stiftungen seitdem deutlich erleichtert.

Die Motive, eine Stiftung zu errichten, sind so vielfältig und facettenreich wie die Persönlichkeiten der Stifter. Viele Stifter möchten sich persönlich im gesellschaftlichen Leben engagieren, da sie erkannt haben, dass der Staat die gesellschaftlichen Probleme nicht allein lösen kann.

Welche Ziele Sie mit Ihrer Stiftung auch immer erreichen möchten, auf jeden Fall sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Die Bürgerstiftung Bonn will das Stiften so einfach wie möglich machen. Deshalb informieren wir Sie gerne, unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen und helfen bei der Überwindung von bürokratischen und organisatorischen Hürden. Gerne helfen wir auch bei der Suche nach dem richtigen Projekt für Ihre Stiftung.


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Klarheit stiften: Eine Definition
Von einer Stiftung spricht man, wenn ein Vermögen oder ein Teil davon einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet werden.

Das gestiftete Vermögen wird im Gegensatz zu einer Spende nicht verbraucht, sondern bleibt erhalten, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Es werden lediglich die Erträge verwendet, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet.

Wesentliche Merkmale der Stiftung sind:
  • Der Stiftungszweck, den der Stifter festlegt und der gemeinnützig oder privatnützig sein kann.
  • Das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck verwirklicht wird.
  • Die Stiftungsorganisation, deren Vorstand an den in der Stiftungssatzung festgelegten Willen des Stifters gebunden ist.
  • Die Eigentumsverhältnisse: Eine Stiftung hat keine Eigentümer, sie gehört somit sich selbst.
Aufgaben einer Stiftung können sein:
  • Die Förderung wohltätiger Zwecke, um als gemeinnützige Stiftung anerkannt zu werden.
  • Die Versorgung einer Familie in Form einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung
  • Die Führung eines Unternehmens oder das Bündeln von Unternehmensbeteiligungen als unternehmensverbundene Stiftung.

Das Modell der Stiftung eignet sich somit auch zur Regelung von Unternehmensnachfolgen. Es können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen wie eine GmbH, AG oder ein eingetragener Verein als Stifter fungieren.

Stiftungen existieren in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Wir möchten an dieser Stelle umfassend über das Thema Stiften informieren. Daher werden die selbständige (rechtsfähige) Stiftung des Privatrechts (§§ 80 ff. BGB), die unselbständige (treuhänderisch verwaltete) Stiftung und die Möglichkeit der Zustiftung vorgestellt sowie die Möglichkeit der Zustiftung behandelt.


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Vorteile einer Stiftung: Ihr Lebenswerk in guten Händen
Eine Stiftung spiegelt in besonderer Weise das Lebenswerk ihres Stifters wider. Im Laufe des Lebens erworbene Vermögenswerte, wie z.B. eine Kunstsammlung, eine Immobilie oder auch ein Unternehmen, bilden die materielle Grundlage.

Als Stiftungszweck definiert ein Stifter ein ihm wichtiges Anliegen, das die Stiftung auf Dauer –weit über seinen Tod hinaus- verfolgt. Indem sie materielle Erfolge mit ideellen Elementen untrennbar verknüpft, konserviert die Stiftung so die Quintessenz des Lebenswerkes des Stifters nachhaltig.

Eine Stiftung ist damit auch ein ideales Instrument für Menschen, die keine Nachkommen haben, aber das im Laufe ihres Lebens geschaffenen Vermögen erhalten und gleichzeitig sinnvoll verwendet wissen möchten. Sie können ihre Vermögen so in den Dienst eines selbst bestimmten Zwecks stellen.

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Stiftungen durch zahlreiche Steuerbegünstigungen privilegiert. So fallen beispielsweise bei der Vermögensübertragung in das Stiftungsvermögen einer gemeinnützigen Stiftung weder Schenkung- noch Erbschaftsteuer an.

Der Förderung der Gemeinnützigkeit sind verständlicherweise enge Grenzen gesetzt. Dennoch kann bis zu einem Drittel der Erträge aus dem Stiftungsvermögen zum Unterhalt des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen verwendet werden.

An dieser Stelle eine Klarstellung: Trotz der zahlreichen Steuerprivilegien sind Stiftungen grundsätzlich keine Steuersparmodelle.

Auf einen Blick: Die Vorteile einer Stiftung

  • Bewahrung des Stiftervermögens
  • Alternative für Nachlassregelung
  • Nachhaltigkeit für gemeinnütziges Engagement des Stifters
  • Begünstigung des Stifters oder seiner nächsten Angehörigen mit
    maximal einem Drittel der Erträge ohne Gefährdung der Gemein-
    nützigkeit
  • Sicherung des Fortbestandes von Familienunternehmen
  • Sicherung des Familienvermögens

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Stiftungszwecke: Die Suche nach idealen Idealen
Der Stiftungszweck ist das zentrale Element einer Stiftung, dem sich alles andere unterordnet. Er legt die Aufgaben der Stiftung fest und bestimmt, wen die Stiftung in welcher Weise begünstigt.

Ein sinnvolles und realisierbares Stiftungsvorhaben zu entwickeln sowie den Stiftungszweck genau zu formulieren ist eine der herausragendsten Aufgaben für den Stifter. Grundsätzlich ist er bei der Wahl eines Stiftungszweckes frei. Die Stiftung kann einen oder mehrere Zwecke wählen, die sowohl gleichrangig als auch unterschiedlich gewidmet sein können.

Bei der Wahl des Stiftungszweckes sollte sich ein Stifter beraten lassen, um sinnvoll Nutzen zu stiften.

95 Prozent aller Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige Zwecke. Diese Stiftungen sind steuerlich privilegiert.

Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Bonn ist sehr breit gefasst, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ziele für das Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Er umfasst im Einzelnen folgende Bereiche:

Gemeinnützig:
Selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf geistigen, sittlichen oder materiellen Gebieten, wie z.B.:
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst, Kultur oder Sport
  • Bildung und Erziehung
  • Völkerverständigung
  • Umwelt, Landschafts- und Denkmalschutz.
Mildtätig:
Selbstlose Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind:
  • Behinderte, Alte und Kranke
  • Personen mit geringem Einkommen.

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Stiftungskapital: Ihr Vermögen wird unsterblich
Die materielle Basis für die Arbeit der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Es kann grundsätzlich aus allen Arten von Vermögenswerten bestehen.

Übliche Vermögenswerte sind:

  • Geld und Wertpapiere
  • Immobilien
  • Unternehmen
  • Kunstsammlungen

Das Stiftungsvermögen sollte einen dem Stiftungszweck angemessenen Umfang besitzen. Dabei dann das Vermögen entweder unmittelbar dem Stiftungszweck dienen (z.B. Kunstsammlung) oder Erträge erwirtschaften (z.B. Wertpapiervermögen), mit denen der Stiftungszweck verwirklicht wird.

1. Grundstock
Das Stiftungsvermögen ist das eigentliche Fundament der Stiftung. Es muss dauerhaft erhalten bleiben, um den Bestand und die Arbeit der Stiftung nachhaltig zu sichern.

Das Grundstockvermögen darf nicht ausgegeben werden. Der Stifter kann nach Übertragung des Vermögens in die Stiftung nicht mehr nach Belieben darüber verfügen. Ist das Stiftungsvermögen eingebracht, kann der Stifter bei Bedarf bis maximal ein Drittel der Erträge für sich oder seine nächsten Angehörigen verwenden, ohne die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerbegünstigung zu gefährden.

Der Grundstock kann durch Zustiftungen, d. h. späteren Zuführungen zum Stiftungskapital, erhöht werden. Sowohl der Stifter als auch Dritte können zustiften.

2. Ertrag zur Erfüllung des Zwecks
Das Grundstockvermögen muss sicher und Ertrag bringend angelegt werden, damit die Stiftung den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen kann. Ist das Vermögen der Stiftung in Wertpapieren angelegt, so besteht der Ertrag aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Die Erträge aus dem Vermögen können durch Spenden ergänzt werden. Im Gegensatz zu den Zustiftungen, die das Vermögen erhöhen, müssen Spenden zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.
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3. Ertrag zur Erhaltung des Grundstocks
Das Vermögen einer Stiftung muss real erhalten bleiben. Daher müssen die Erträge aus dem Grundstockvermögen neben der Förderung des Stiftungszweckes zur Erhaltung des Grundstocks beitragen. Bei einer Anlage des Vermögens in Werten, die der Inflation unterliegen, wie z.B. Geldvermögen, ist ein Inflationsausgleich zu schaffen. Bei einer Immobilie müssen die Erträge die Kosten für die Instandhaltung decken. Eine Möglichkeit für den Inflationsausgleich ist die Bildung von Rücklagen.

4. Ertrag zur Deckung der Organisationskosten
Jede Stiftung benötigt zur Durchführung ihrer Aufgaben eine mehr oder minder große Organisation. Je nach Aktivität und Größe der Stiftung fallen die Aufwendungen für die laufende Verwaltung der Stiftung, wie z.B. Personal- und Sachkosten, unterschiedlich hoch aus. Die laufenden Erträge der Stiftung müssen diese Kosten decken.

Grundstockvermögen und Stiftungszweck müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Nach dem erforderlichen Kapitalbedarf lassen sich zwei weitere Typen von Stiftungen unterscheiden:

  • Operative Stiftungen besitzen eigene Einrichtungen, die unmittelbar dem Stiftungszweck dienen. So kann beispielsweise eine Stiftung ein Krankenhaus in Eigenregie betreiben. Der Betrieb dieser Einrichtungen erfordert in der Regel ein hohes Stiftungskapital.
  • Förderstiftungen sehen ihren Zweck in der Förderung anderer Organisationen oder Einrichtungen. Beispielsweise fördert eine Stiftung durch Zuwendungen die Betreuung von Senioren in städtischen Altenheimen. Förderstiftungen können bereits mit einem kleinen Stiftungskapital arbeiten und eignen sich somit insbesondere für kleinere Stiftungsvermögen.

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Kontakt: info@buergerstiftung-bonn.de
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