Stiftung Bonner MusikLeben

Stifter

Antonie Jamrowski, Marie-Theres Kessel, in Erinnerung an Therese und Anton Kessel

Errichtet

2008

Rechtsform

Stiftungsfonds

Vermögen

600.500 Euro

Stiftungszweck

Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Musik, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und der Bildung und Erziehung durch Musik. Der Stiftungszweck wird bspw. verwirklicht
- durch die Förderung, Initiierung oder Durchführung von musikpädagogischen Projekten für Kinder und Jugendliche die Förderung der Musikerziehung für Kinder und Jugendliche, z. B. durch die Vergabe von Stipendien an musikalisch begabte Kinder und Jugendliche (sofern eine finanzielle Förderung erforderlich ist)
- die Förderung, Initiierung oder Durchführung musikalischer Angebote und Projekte für ältere Menschen, Kranke und Behinderte, bei denen z. B. die prophylaktische und therapeutische Wirkung der Musik gegen Vereinsamung, in der sozialen Betreuung, zur Rehabilitation, Trauerbewältigung oder Sterbebegleitung eingesetzt wird
- Projekte zur Förderung des Dialogs der Generationen oder zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- Die Stiftung fördert insbesondere Projekte, bei denen die Musik die Begegnung von unterschiedlichen Gruppen und Menschen erleichtert oder erst möglich macht. So kann Musik zum Beispiel die Brücke schlagen zwischen alten und jungen Menschen, Behinderten und nicht Behinderten, Deutschen und Ausländern.

Beirat

- Antonie Jamrowski (Vorsitzende)
- Marie-Theres Kessel (stv. Vorsitzende)
- Werner Ballhausen
- Susanne König (Leiterin Kulturamt Bundesstadt Bonn)

Aktuelle Förderungen

2024
- Johannes-Schule Bonn e. V.
- Live Music Now Köln e.V.
- Verein Beethoven-Haus Bonn
- Freunde und Förderer der Gertrud-Bäumer-Schule e.V.
- Bonner Musikschule
- Freunde und Förderer des Städtischen Kindergartens "Hexenkessel" e.V.
- Verein der Freunde und Förderer der Beethoven-Schule e.V.

Zustiftungen und Spenden

Ab einem Betrag von 500 Euro kann mit einer Zustiftung das Stiftungsvermögen erhöht werden. Auch kleinere Beträge sind herzlich willkommen: Spenden fließen unmittelbar in eine konkrete Fördermaßnahme.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis »

Bankverbindung    

Sparkasse KölnBonn
- IBAN: DE32 3705 0198 0000 0631 80
- BIC: COLSDE33




Förderantrag

Förderanträge können bis zum 15. Januar gestellt werden. Antragsteller müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. Vereine) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) sein.