STIFTUNGEN
Die Verwaltung von Stiftungen gehört seit über 20 Jahren zu unseren Hauptaufgaben. Wir haben viele Erfahrungen gesammelt und ein großes Netzwerk aufgebaut. So können wir unseren Stiftern und Stifterinnen nicht nur das Stiften möglichst einfach machen, sondern auch den dauerhaften Bestand ihrer Stiftungen zusichern.
Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist der Regelfall für die Errichtung einer Stiftung unter unserem Dach. Es handelt sich um eine „zweckgebundene Zustiftung“ an die Bürgerstiftung Bonn. Das Vermögen des Stiftungsfonds verschmilzt also mit dem Vermögen der Bürgerstiftung, es erfolgt aber eine eigene buchhalterische Abrechnung. Die Erträge des Stiftungsfonds werden nur für die vorgegebenen Zwecke verwendet.
In der zeitlichen Reihenfolge ihrer Errichtung:
Hildegard und Karl-Heinz Güttes Stiftung – Stiftung Jugendhilfe für Bildung und Erziehung
Stiftungszwecke sind die Förderung der Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung durch Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen (insb. Unterstützung von Bonner Kinder- und Jugendheimen). Die Stiftungserrichtung haben die Eheleute Hildegard und Karl-Heinz Güttes testamentarisch verfügt.
Zukünftige Stiftungsfonds
Stiftungsfonds Gietz-Rosenwald
Stiftungszwecke sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung. Die Stiftungserrichtung haben die Geschwister Pia und Christoph Gietz testamentarisch verfügt.
Treuhandstiftungen
Bei einer Treuhandstiftung übernimmt die Bürgerstiftung Bonn als gesetzlicher Vertreter die Treuhänderschaft, so dass die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr nicht eigenständig auftreten kann. Das Stiftungskapital ist buchhalterisch von dem Stiftungskapital der Bürgerstiftung getrennt. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn das Kapital überwiegend aus Immobilien und/oder unternehmerischen Beteiligungen besteht und ggf. erhalten bleiben soll.
In der zeitlichen Reihenfolge ihrer Errichtung:
Rechtsfähige Stiftungen
Seit 2021 kann die Bürgerstiftung Bonn auch die Verwaltung von bestehenden rechtsfähigen Stiftungen übernehmen. Die rechtsfähige Stiftung ist als juristische Person eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Sie wird mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde (Bezirksregierung) errichtet und unterliegt damit der staatlichen Rechtsaufsicht. Auch die Bürgerstiftung Bonn ist eine solche „rechtsfähige Stiftung“.

